Antrag auf Baukindergeld bis Ende 2020 möglich | AdvoGarant

Höhe und Dauer des Baukindergelds

Das Baukindergeld wird für 10 Jahre bewilligt und beträgt pro Kind 1.200,00 € im Jahr, über die Förderungsdauer somit 12.000,00 €. Eine Familie mit zwei Kinder kann z.B. in den nächsten Jahren insgesamt 24.000,00 € an Fördermittel erhalten. Diese werden jährlich immer zum Jahresende in Höhe von 1.200,00 € je Kind ausgezahlt.

Voraussetzungen für Baukindergeld

Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass man die Immobilie selbst nutzt. Es kann sich um den Neubau einer Immobilie handeln, aber auch um den Erwerb einer Bestandsimmobilie.

Kaufvertrag und Baugenehmigung müssen vorliegen

Förderungsschluss ist der 31.12.2020. Für die zu fördernden Objekte müssen zu diesem Zeitpunkt bei Bestandsimmobilien die notariellen Kaufverträge unterzeichnet sein oder eine Baugenehmigung erteilt werden. Sofern es sich nur um ein anzeigepflichtiges Vorhaben handelt, muss spätestens bis zum 31.12.2020 mit der Ausführung des Vorhabens begonnen sein. Dann kann man bis spätestens zum 31.12.2023 einen entsprechenden Förderungsantrag stellen. 

Antragszeitpunkt richtet sich nach dem Einzug

Hierbei ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Einzug in das selbstgenutzte Wohneigentum gestellt werden muss. Eine Antragstellung vor Einzug ist aber nicht zulässig. Maßgeblich ist das angegebene Einzugsdatum der amtlichen Meldebescheinigung. 

Haushaltseinkommen 

Voraussetzung für die Bewilligung ist dann, dass eine Familie mit mindestens einem Kind den Antrag stellt und das jährliche Haushaltseinkommen nicht höher als 90.000,00 € liegt. Für jedes weitere Kind sind weitere erhöht sich dieser Betrag um 15.000,00 €.

Baukindergeld - wo beantragen?

Der Antrag auf die Fördermittel ist über die KFW Kreditanstalt für Wiederaufbau einzureichen und dort zu stellen. Die entsprechenden Belege wie Meldebestätigung, Einkommensnachweise und Sonstiges können alle Online dort eingereicht werden.

Nachdem der Antrag gestellt ist, erfolgt die Bearbeitung und sofern die Voraussetzung erfüllt werden die Bewilligungen. Die Auszahlungen erfolgen dann immer jährlich.